Seit 2006 findet alljährlich ein Austausch zwischen Betroffenen mit erworbenen Hirnschäden und Profis statt. Zentrales Thema des diesjährigen Kongresses war das Bundesteilhabegesetz und damit, ob es für die Betroffenen und deren Angehörige genug Hilfsangebote gibt.
Gerade für Betroffene von Schädelhirnverletzungen und deren Angehörige ist eine sehr frühzeitige Beratung und damit der zeitnahe Start von Nachsorge- und Reha-Maßnahmen enorm wichtig. Es gibt auch durchaus Beratungsstellen, die sich an diese Zielgruppe wenden. Leider ist deren Existenz nur wenig bekannt. Das soll und muss sich ändern. Dies kann nur durch Vernetzung geschehen, aber auch durch ein einheitliches und transparentes Verfahren der Bedarfsfeststellung bei Schädelhirnpatienten.
Einheitliche Bedarfsfeststellung bei Betroffenen mit erworbenen Hirnschäden
Damit letzteres so funktioniert, hat der Gesetzgeber schärfere Vorschriften formuliert, nach denen die Leistungsträger arbeiten müssen. Das zieht nach sich, dass die Träger nachweisen müssen, dass sie nach diesen Vorschriften arbeiten.
Bei der Bedarfsfeststellung der Betroffenen soll von den Leistungserbringern und den Leistungsträgern die ICF-Klassifikation zugrunde gelegt werden. Die Festlegung der ICF-Nummerierung als Basis für die Klassifikation wird die Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung in der nächsten Zukunft insbesondere vorantreiben.
Auf diese Weise würde die Bedarfsermittlung vereinheitlicht. Bisher gibt es kein einheitliches Verfahren in der Bedarfsermittlung, aber über 400 Instrumente, anhand derer individuelle Bedarfe festgelegt werden. Dabei sind die existierenden Vorschriften schwer verständlich formuliert.
Individuelle Reha-Maßnahmen mit Mitsprache der Betroffenen
Bei allen Reha-Maßnahmen muss die Möglichkeit bestehen, diese (später) zuhause, im alltäglichen Umfeld, fortzuführen. Die Maßnahmen müssen teilhabebezogen sein und die Familie und das soziale Umfeld mit einbeziehen. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Betroffenen selbst ein Mitspracherecht haben.
Außerdem kann die Unterstützung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden nur ganz individuell in einem sozialen Umfeld mit einem sicheren Netzwerk organisiert werden. Dafür muss ein individuelles Teilhabekonzept für jeden Betroffenen mit den Leistungsträgern und den Leistungserbringern erarbeitet werden. Alle Leistungsträger sollten sich dabei auf ein einheitliches Leistungsrecht und eine einheitliche Planung und Steuerung stützen. Ebenso sollten Entgeltvereinbarungen und Leistungsvereinbarungen gleich sein. Ferner ist es notwendig, dass sich die Leistungserbringer untereinander abstimmen. Noch ist offen, wer diese Absprachen bezahlt. Generell sollte es aber bei einem komplexen Hilfebedarf eine Gesamtplanung der Teilhabe geben.
Professionelle- und Peerberatung
Neben professionellen Beratungsangeboten gibt es auch in diesem Bereich die Peerberatung, die Beratung von Betroffenen durch Betroffene. Diese ist ein wertvolles Instrument, da diese Hilfsangebote von Betroffenen eher angenommen und die dort mitgenommenen Empfehlungen auch eher in die Tat umgesetzt werden. Dennoch ist die professionelle Beratung unabdingbar. Darüber hinaus müssen die Berater nicht nur allgemein, sondern auch zu den einzelnen Behinderungen beraten können. Nur das hilft den Betroffenen und den Angehörigen.
Neue Instrumente: Teilhabeplanung und Teilhabeplanung
Ganz abgesehen von allen Beratungsangeboten fordern Menschen mit Behinderung eine individuelle Teilhabeplanung und (fallbezogene) Teilhabekonferenzen als Chance für die Betroffenen, selbst mitsprechen zu können. Dies aber bitte auf Augenhöhe. Dabei muss der Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen und seine Individualität muss in jedem Fall berücksichtigt werden.
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