Nach der Freude über den Erhalt des Bewilligungsbescheides geht es an die konkrete Umsetzung des Persönlichen Budgets. Besonders zwei Fragen beschäftigen am Anfang der praktischen Umsetzung viele neue Budgetnehmer:
1.) Muss ich Quittungen sammeln und vorlegen?
2.) Was ist, wenn vom Persönlichen Budget am Monatsende etwas übrig bleibt?
zu 1)
Der Budgetnehmer muss nachweisen, dass er das Persönliche Budget für die in der Zielvereinbarung angegebenen Zwecke ausgegeben hat. Den Leistungsträgern reicht es aus, wenn diese sogenannten Verwendungsnachweise möglichst einfach ausgestaltet sind. Das bedeutet, dass die Verwendung der Mittel einfach in einer Erklärung bestätigt wird.
Quittungen werden im Regelfall nur für einzelne Teil-Leistungen des Persönlichen Budgets ab 50 Euro angefordert.
zu 2)
Das PB soll den behinderungsbedingten Bedarf abdecken, also die Leistungen, die ein Mensch zusätzlich benötigt, weil er behindert ist. Das Budget ist ein fester, monatlich gezahlter Betrag. Der behinderungsbedingte Bedarf kann schwanken. Wenn die verbleibenden Gelder genutzt werden, um diese Schwankungen auszugleichen, entspricht das dem Sinn eines Persönlichen Budgets und wird von den Leistungsträgern akzeptiert. Grundsätzlich dürfen Mittel des Persönlichen Budgets nicht zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhaltes oder für die Beschaffung von Konsumgütern ausgegeben werden.
Wir wollen für den Blog eine Reihe von Informationen zum Persönlichen Budget erstellen, die wir nicht kontinuierlich bzw. täglich fortsetzen, sondern nach und nach einstreuen. Dabei soll die Überschrift das bindende Element sein. Im Blog werden wir dazu auch eine neue Rubrik einstellen.
Foto: Pixabay
als ehrenamtlicher Betreuer eines körperbehinderten und gehörlosen älteren Herrn,der allein in seiner Wohnung lebt, hatte ich vor Jahren das persönliche Budget beantragt.Im letzen Jahr bekam er monatlich 267,00 €, die nicht mehr vom Sozialamt gezahlt werden. Einspruch habe ich im Namen des Beteuten eingelegt. Die Ablehnung wird mit der nicht auf den “Pfennig” abgerechneten Sachleistung, seines Pflegegrades begründet. Des weiteren besucht er die Tagespflege von 8..00h ‑15.00h. Bis zur Nacht ruhe und an den Wochenenden und Feiertagen benötigt er auch seine Begleitung. Die monatlichen 125,00 € zusätzlichen Leistungen werden über den Sozialverein genutzt ( v.8,00 € /h davon erhält die eingesetzte Person 5.00€ zum Nachteil meines Betreuten),die das nicht ausgleichen. Auf der suche nach gesetzlichen Hinweisen bin ich auf Ihre Seite gestoßen.Vielleicht können Sie mir für meinen Betreuten Hinweise geben,wie ich das perönliche Budget durchsetzen kann. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Dümchen Betreuer
Sehr geehrter Herr Dümchen,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne helfen wir Ihnen. Besuchen Sie unsere Seite: https://www.proroba.de und hinterlassen Sie eine Nachricht oder rufen Sie uns unter der Nummer (0211) 93 881–0 an. Wir freuen uns auf Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Das proroba Team