Darmstadt. Es wäre der Familie wie ein zweiter Verlust vorgekommen, wenn Sohn Alexander ins Pflegeheim hätte kommen müssen. Dank eines vor dem Darmstädter Gericht geschlossenen Vergleiches konnte das am 20. März 2018 abgewendet werden. In ihrem persönlichen Fazit sah es die zuständige Richterin so, dass auch Wachkoma-Patienten einen Anspruch auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch das Persönliche Budget haben.
Pflegeheim wegen Wachkoma
Alexander F. war 2012 in Thailand im Urlaub ins Wachkoma gefallen. Nach der Intensivbehandlung in Deutschland beantragten die Eltern als gesetzliche Betreuer für ihren Sohn das Persönliche Budget, damit Alexander mit eigenen Assistenzkräften zu Hause versorgt werden kann. Von Anfang an stellte sich die BKK Freudenberg hinter das Vorhaben und übernahm auch Kosten. Nachdem es Alexander gesundheitlich besser ging, sollte der Sozialhilfeträger für die Kosten aufkommen. Doch dieser stellte sich quer und drängte darauf, dass Alexander F. in einem Pflegeheim untergebracht werden solle. Zum Glück übernahm die BKK Freudenberg die anfallenden Kosten.
2014 ging der Fall in ein Vergleichsverfahren am Darmstädter Gericht. Als Budgetberater und Fachmann wurde auch Ralf Monréal von proroba zur Anhörung geladen. Nach langen Verhandlungen konnte ein Kompromiss gefunden werden, damit Alexander F. zu Hause weiterhin auf Basis des Persönlichen Budgets versorgt werden kann.
Vorbildliche Unterstüzung
„Die BKK Freudenberg hat sich von Anfang an vorbildlich gezeigt und sich für die Förderung der Selbstbestimmung auch von Wachkoma-Patienten eingesetzt“, erläutert Ralf Monréal. „Auf Grundlage des gefundenen Vergleiches kann Alexander weiter so betreut und gepflegt werden, wie seine Eltern es für ihren Sohn am besten finden.“
Text: Frank Müller
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