(Ein Kommentar von Ralf Monréal)
Es ist ein gutes Gesetz, weil es Sie vor schlechter, unqualifizierter Beratung in Rechtsfragen schützen soll, und gleichzeitig sagt, dass Sie einen Anspruch auf gute Beratung haben. Gleichzeitig ist es aber auch ein schwieriges Gesetz, da es kaum jemand versteht. Unabsichtlich oder sogar absichtlich führt es deshalb zwangsläufig zu Missverständnissen.
Viele Unterstützer im Persönlichen Budget trauen sich viel zu, sind sehr engagiert und wollen für schwerbehinderte Arbeitgeber sehr viel erreichen. Doch leider erkennen oder kennen diese Unterstützer teilweise ihre Grenzen nicht und können sich durch zu viel Engagement in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Durch die Unkenntnis des Budgetberaters im Rechtsdienstleistungsgesetz ist es auch für die Behörden ein leichtes, einen ungewollten Antrag in eine falsche Richtung zu schieben und die Hilfegewährung zu erschweren. Diese Nutzung von behördlicher Seite ist zwar die Ausnahme, aber auch im zehnten Jahr nach Einführung des Persönlichen Budgets gibt es immer noch Sachbearbeiter, die auf jeden Fall verhindern wollen, dass Sie in ein selbstbestimmtes Leben wechseln können.
Wie können Sie als Betroffener verhindern, dass Sie die Folgen der fehlerhaften Beratung tragen müssen?
Fragen Sie Ihren Budgetberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, lassen Sie sich aufstellen, welche Tätigkeiten Ihr Budgetberater für Sie übernimmt, und lassen Sie diese Aufstellung von einem Rechtsanwalt prüfen. Wird das nicht vom Budgetberater gemacht, dann suchen Sie sich einen neuen, um die Probleme von Anfang an auszuschließen. Sollten Sie sich einen Anbieter suchen, der schon mehr als fünf Jahre auf dem Markt tätig ist, können Sie sich sicher sein, dass der Anbieter sich schon intensiv mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz auseinander setzen musste und den korrekten Weg einhält. Diese Budgetberater mit Erfahrung sind in der Lage, zu erkennen, ob die Reaktion eines Leistungsträgers berechtigt ist.
Foto: J. Stumpe