Ein Elektrorollstuhl produziert durch die Akku-Aufladung beträchtliche Stromkosten, die sich letztlich auf der Haustromrechnung wiederfinden.
Was viele nicht wissen: der durch den E‑Rolli erhöhte Stromverbrauch muss nicht von seinem Besitzer getragen werden. Da es sich bei dem Elektrorollstuhl um ein verordnetes technisches Hilfsmittel handelt, erstattet die Krankenkasse auf Antrag eine Pauschale, die die zusätzlichen Stromkosten abdecken soll.
Dasselbe gilt übrigens für alle verordneten, elektrisch betriebenen technischen Hilfsmittel, z.B. auch für ein Beatmungsgerät.
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Nicht nur beim E‑Rolli werden die Stromkosten übernommen. Bei mir wurde auch das Kommunikationsgerät berücksichtigt.
Zusätzlich werden wohl auch Beatmungsgeräte oder Sauerstoffkonzentratoren berücksichtigt. Das habe inzwischen mehrfach gelesen.