Der Plan der bayerischen Staatsregierung hörte sich zunächst gut an, weil das Ziel lautete, dass Menschen in psychischen Krisen stärker unterstützt und ein Beitrag zur Entstigmatisierung psychisch kranker Menschen geleistet werden soll. Der Entwurf zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das das Kabinett von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon verabschiedet hat, löst unter Fachleuten, Betroffenenverbänden und bei Datenschützern allerdings Entsetzen aus.
Wird das Gesetz nämlich so umgesetzt, wie es der Entwurf in Teilen vorsieht, dann wird genau das Gegenteil erreicht. Patienten sollen nämlich bei der Polizei gemeldet und die Daten fünf Jahre gespeichert werden. Das Problem: In dem Gesetz geht es nicht um Menschen, die straffällig geworden sind, sondern um Jugendliche, Frauen und Männer, die andere bedrohen oder ankündigen, sich selbst das Leben zu nehmen. Eine erhebliche und durch nichts zu rechtfertigende Diskriminierung der erkrankten Personen sei dies, so die einhellige Meinung der Gegner dieses Gesetzes. Psychisch kranke Menschen werden schließlich auf diese Weise kriminalisiert. Schlimmer noch, sie werden sich auch beobachtet fühlen. Betroffene, so sieht es das Gesetz nämlich vor, könnten in den Kliniken weiteren Freiheitsbeschränkungen ausgesetzt werden. Zeitschriften und Tonträger dürften sie nur dann behalten, wenn diese zuvor geprüft wurden. Solche Maßnahmen gibt es eigentlich nur bei verurteilten Kriminellen.
Die meisten Menschen, die stationär in einer psychiatrischen Klinik zur Behandlung sind, sind dort freiwillig. Nur etwa jeder zehnte Betroffene wird auf gerichtliche Anordnung dort untergebracht. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Mensch während einer akuten Psychose sich oder andere erheblich gefährdet. Eine solche Gefährdung muss von medizinischen Gutachtern festgestellt werden. Oft stellen Angehörige aus Sorge bei Gericht einen solchen Antrag. Sie wollen, dass dem geliebten Menschen ärztlich geholfen wird.
Kommt das Gesetz so durch, dann würden die Angehörigen in Zukunft auch dafür sorgen, dass dem Familienangehörigen nicht nur geholfen, sondern er auch noch polizeilich erfasst wird. Für die Betroffenen muss das fruchtbar sein. Wird ein Patient nämlich wieder gesund und aus der Klinik entlassen, dann muss er das der Polizeidienststelle melden. Auch dann, wenn er in seiner Krankheitsphase niemals einen anderen bedroht hat, sondern allein eine Gefahr für sein eigenes Leben dargestellt hatte.
Text: F. Müller
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