„Tu deinem Leib etwas Gutes, damit er Lust hat darin zu wohnen“
Teresa von Ávila
Im Stress des Alltages rasen wir von einem Termin zum nächsten, überschlagen uns, um ja nichts zu verpassen und haben am Ende des Tages doch etwas Wesentliches vergessen: Die Zeit für uns selbst. Die Zeit, aus der wir unsere Kraft und Energie ziehen können, die nur uns gehört und die für unser Wohlbefinden essentiell ist.
Gerade in Zeiten, in denen wir die Verbindung zu uns selbst verloren haben – sei es durch Krankheit, Stress oder Sorgen — ist es wichtig, dass wir uns einen Moment nehmen, um innezuhalten, eins mit uns zu sein und neue Lebensenergie zu tanken.
Nicht immer muss man für dieses Wohlgefühl in ferne Länder reisen und an exotischen Orten in der Sonne dösen. Wohlfühlen beginnt bereits zu Hause. Die chinesische Lehre des Feng Shui gibt Anregungen zur Einrichtung von Wohnungen, Häusern und Gärten, um den Fluss der Lebensenergie, unser Chi, zu stärken.
Gerade wenn das Leben eine unerwartete Wendung nimmt und wir gezwungen sind, unser Haus und unser Leben unseren Bedürfnissen neu anzupassen, ist es wichtig, sich einen Ort zu schaffen, an dem man zur Ruhe kommen kann.
Umbaumaßnahmen, die der Raumgestaltung des Feng Shui dienen, werden zwar nicht bezuschusst lassen sich jedoch wundervoll mit einer ohnehin geplanten Renovierung in Einklang bringen.
Für die Umsetzung des Feng Shui ist vor allem eines wichtig: Weniger ist mehr.
Entledigen Sie sich all derjenigen Dinge, die Sie nicht mehr benötigen, die sich über die Jahre angesammelt haben und bestenfalls als Staubfänger in längst vergessenen Kisten schlummern. Ein aufgeräumter Raum steigert das Wohlbefinden, bringt Ruhe in den Raum und auch Ruhe für Ihre innere Gedankenwelt.
Öffnen sie Türen und Durchgänge, sodass ihre Lebensenergie durch die gesamte Wohnung fließen kann und beseitigen Sie störende Gegenstände, die den Fluss des Chi oder Sie selbst behindern könnten. Leblose Dinge, wie verwelkte Blumen, oder Gegenstände, die mit schmerzhaften Erinnerungen behaftet sind, wirken sich negativ auf das Raumgefühl und auch die eigene Stimmung aus. Die Wohnräume sollten stattdessen mit grünen Pflanzen ausgestattet werden, die als Sinnbild für Kraft und Lebensenergie stehen.
Des Weiteren ist es wichtig, berufliche und private Räume klar voneinander abzugrenzen. Nur so ist es möglich, sich auf wohlverdiente Entspannungspausen auch einzulassen und das Gedankenchaos abzuschalten.
Ein weiterer wichtiger Faktor, der unser Wohlbefinden steigern kann, ist Licht. Wird es draußen jahreszeitlich bedingt heller, hebt sich auch die eigene Stimmung an. Man ist energievoller, ausgeglichener und wacher. Dunkle Räume dämpfen die Stimmung. Daher sollte man sie mit ausreichend Lichtquellen ausstatten.
Auch bei der Auswahl der Möbel gibt die chinesische Lehre Anregungen, die die Lebensenergie bereichern sollen. Runde und geschwungene Möbelstücke wirken sich harmonisch aus, während Kanten den Fluss eher verhindern. Auch Spiegel sollten bewusst und mit bedacht platziert werden. In Schlafzimmern spiegeln sie verbrauchte Energie wider, während sie in Wohn- und Esszimmern den Alltag einfangen und sich positiv auf das Raumklima auswirken.
Letztendlich beginnt Frieden und Ausgeglichenheit jedoch immer bei uns selbst. Diese Gefühle können durch Methoden wie das Feng Shui lediglich verstärkt und unterstützt werden. Nur wir selbst können uns die Liebe und Hingabe entgegenbringen, derer es für das eigene Wohlbefinden bedarf.
Text: Pia Steigerwald
Idee: Judith Monréal
Foto: Pixabay
Für behindertengerechtes Bauen werden viele Förderungen angeboten. Dabei unterscheiden sich je nach Situation die Träger und Zuständigkeiten. Mögliche Zuschüsse können genehmigt werden von:
- Pflegekassen und Krankenkassen
- Wohnbauförderprogrammen
- Kommunale Förderprogramme
- Rehabilitationsträgern
- Stiftungen und die KfW Programmen 159 und 455
- Sozialhilfeträger
- Eingliederungshilfen
Schicksalsschläge ereilen uns oft, während wir mitten im Leben stehen, das kennen auch viele unserer Klienten. Eben noch feierte die Familie zusammen, im nächsten Moment liegt die Mutter am Boden. Herzstillstand. Seitdem liegt sie im Wachkoma. Ihre tägliche Pflege und ihre Ansprüche haben sich durch diesen Vorfall radikal geändert. Ein Leben ohne die notwendigen sanitären Einrichtungen und Lifte ist nicht mehr denkbar.
Meist sind Angehörige deshalb von heute auf morgen von einer Situation betroffen, in der Umbauten des Wohnumfeldes notwendig werden, um die baulichen Gegebenheiten den veränderten körperlichen Voraussetzungen anzupassen.
Erste Instanz für Maßnahmen, die den Umbau im Wohnumfeld betreffen, ist die Pflegekasse. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, kann ein Zuschuss für Umbauten in der Wohnung oder auch im Eingangsbereich beantragt werden. Hierzu zählen beispielsweise Haltegriffe, die in Badewanne oder Dusche benötigt werden.
Von den Förderungen ausgenommen sind allerdings Renovierungsarbeiten in Außenanlagen oder Zugänge zu Terrassen.
Der maximale Zuschuss, der von der Pflegekasse gewährt wird, beläuft sich auf 4000€. Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen in einer Wohnung, kann der Zuschuss jedoch durchaus höher ausfallen.
Vor allem, wenn es um sanitäre Hilfsmittel geht, die der Pflegebedürftige benötigt, können ebenfalls Zuschüsse von der Krankenkasse erworben werden. Beispiele sind Badewannenlifte, Toilettensitzerhöhungen, oder mobile Stützgriffe. Für die Genehmigung einer Finanzierung wird allerdings eine Hilfsmittelverordnung benötigt.
Generell müssen alle Zuschüsse bei den Trägern beantragt und ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Darüber hinaus ist auch eine Notwendigkeitsbescheinigung des Pflegedienstes notwendig, um die finanziellen Mittel für ein barrierefreies Bauen zu erhalten.
Mit Wohnbauförderprogrammen sind vor allem Landesförderprogramme gemeint, die barrierefreies Bauen ermöglichen sollen.
Dabei hat jedes Bundesland seine eigenen Wohnbauförderprogramme. Der Höhe des Zuschusses ist dabei grundsätzlich einkommensabhängig. Es kann sich bei den Förderungen aber auch durchaus um Darlehen handeln. Die genauen Höhen der gewährten Förderungen werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt und variieren teilweise deutlich.
Eine Übersicht über die einzelnen Förderprogramme wird daher vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht.
Insbesondere Wohnungsanbieter, das Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie das Bau- und Inneneinrichtungsgewerbe, beachten zunehmend den Aspekt der Barrierefreiheit bei ihren Produkten und Dienstleistungen. Es wird versucht, immer mehr Lösungen zu schaffen. Barrieren im Alltag sollen abgebaut und individuelle Lösungen für die Betroffenen gefunden werden. Allerdings ist die Abschaffung von Barrieren in Restaurants, Arztpraxen und Supermärkten keinesfalls eine Pflicht der öffentlichen Einrichtungen, sondern eine freiwillige Angelegenheit. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert deshalb Barrierefreiheiten, die das gesamte gesellschaftliche Leben umfassen und gesetzlich geregelt sind.
Neben den Bundesländern richten auch einzelne Kommunen Förderprogramme für barrierefreies Wohnen ein. So fördert die Stadt Dresden beispielsweise den behindertengerechten Wohnungsumbau mit bis zu 75% der Kosten und maximal 3835€ für Menschen ab 60 oder mit Schwerbehindertenausweis. Nähere Informationen haben hierzu die lokalen Gemeinde- und Stadtverwaltungen des jeweiligen Wohnsitzes.
Nordrhein Westfalen bietet beispielsweise einen zinsvergünstigten Darlehen an, das sich an Betroffene wie auch Bauherren richtet. Das Land Nordrhein Westfalen fördert damit über die NRW.BANK Baumaßnahmen, die nachhaltig und bewohnerorientiert für die Reduzierung von Barrieren durchgeführt werden. Dabei müssen keine Einkommensgrenzen eingehalten werden, allerdings müssen die baulichen Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten nach der Förderzusage abgeschlossen sein.
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung des barrierefreien Wohnens ist das Wohngeld. Das Wohngeld dient dazu, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung in angemessenen Räumlichkeiten wohnen und ist abhängig von mehreren Faktoren. Dazu zählen die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens, sowie die Miethöhe. Wie hoch der jeweilige Wohngeldanspruch ist, lässt sich in Wohngeldtabellen nachschlagen. Insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderungen gibt es bestimmte Freibeträge, die von dem Einkommen abgezogen werden dürfen.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Wohnförderprogramme zwingend vor dem Durchführen der Umbaumaßnahmen gestellt werden muss. Der Umbau an sich sollte dann durch ein qualifiziertes Bauunternehmen durchgeführt werden, da ansonsten der Anspruch auf Förderungen entfällt.
Häufig treten Beeinträchtigungen durch körperliche Behinderungen nicht nur bei der Bewältigung des Alltages Zuhause auf, sondern umfassen auch weite Teile des Arbeits- und Berufslebens. Träger, die die Teilhabe am Arbeitsleben durch barrierefreie Umbauten am Arbeitsplatz fördern, sind Rehabilitations- und Integrationsämter. Die Förderungen sind in diesem Bereich besonders hoch, sodass auch kostspielige Projekte, wie zum Beispiel Lifte und Aufzüge finanziert werden können.
Grundsätzlich ist es diesen Ämtern ein starkes Anliegen, eine Weiterbeschäftigung der beeinträchtigten Personen zu ermöglichen. Ihre Leistungen reichen von Wiedereingliederungsshilfen, Umschulungen, um es dem Menschen zu ermöglichen, einen neuen Berufsweg einzuschlagen, bis hin zu Weiterbildungen.
Behinderten Menschen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich am Arbeitsleben aktiv zu beteiligen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Bisherige Kenntnisse und Erfahrungen sollen im vollen Umfang genutzt werden, sodass die Leistungen vordergründig darauf abzielen, den ursprünglichen Beruf und den alten Arbeitsplatz zu sichern.
Die Rehabilitationsträger sind vielfältig und eine Antragsstellung scheint zunächst sehr komplex. Jedoch sind alle Träger zu enger Zusammenarbeit verpflichtet und helfen deshalb bei der Inanspruchnahme der Leistungen. Dieses geschieht unabhängig davon, welcher Träger letztlich für die Leistungen zuständig ist und erleichtert dem Antragssteller die Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung.
Träger sind beispielsweise Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen und auch die Agentur für Arbeit.
Um Zuschüsse von Stiftungen zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sind diese jedoch gegeben, können Stiftungen sehr großzügige Fördermittel bereitstellen, die weite Teile einer Renovierung abdecken können.
Auch der Bund ist sich der immensen Kosten bewusst, die durch die Schaffung barrierefreien Wohnraums entstehen können. So wurden in den vergangenen Jahren viele Förderprogramme initiiert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergab in diesem Rahmen zinsvergünstigte Kredite von bis zu 50.000€, um den Traum vom Eigenheim für jeden zu ermöglichen.
Die KfW unterscheidet dabei die Programme 159 und 455. Das Programm 159 fördert altersgerechtes Umbauen mithilfe eines Kredits, während das Programm 455 altersgerechtes Umbauen durch einen Investitionszuschuss ermöglicht.
Sozialhilfeträger können erst als Hilfe in Anspruch genommen werden, wenn die oben genannten Hilfen nicht greifen. Sie richten sich an Menschen, die auf Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Ein notwendiger Umbau kann in diesen Fällen beim Grundsicherungsamt oder Jobcenter beantragt werden.
Für einen schriftlichen Antrag muss ein Kostenvoranschlag über die Baumaßnahmen und ein Nachweis, dass eine barrierefreie Wohnung gesucht wurde, beigefügt werden. Dieser Nachweis wird in der Regel durch das Gesundheitsamt erbracht, dass zu einem Termin vor Ort bestellt wird.
Eine Eingliederungshilfe, auch „Leistungen für Wohnraum“ genannt, ist eine Hilfe, die absolut notwendige Umbauten in der Wohnung finanziert. Vorrangig müssen jedoch alle weiteren Förderprogramme in Anspruch genommen werden, die wir in den letzten Tagen erwähnt haben.
Die Eingliederungshilfe, wie auch die Sozialhilfeträger geben eine maximale Größe der Wohnung vor und richten sich bei der Förderung nach Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Ein Antrag für die Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe wird beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger gestellt.