Bis zum 30.6.2017 bezahlte die Pflegekasse Rentenbeträge für Pflegepersonal nur, solange sie selbst noch keine Rente bezog. Dank des neuen Flexirenten-Gesetzes kann nun grundsätzlich jede Pflegeperson zusätzliche Anwartschaften erwerben. Dabei ist es unerheblich, ob die Person schon Rentner ist oder eben noch nicht. Durch den Wechsel in die flexible Teilrente muss die Pflegeversicherung auch für pflegende Rentner Beiträge bezahlen. Dadurch erhöht sich nach und nach der Rentenanspruch.
Voraussetzung: Der zu pflegende Angehörige oder Freund im häuslichen Bereich hat mindestens Pflegegrad 2, die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig und hat einen Umfang von mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche.
In der Praxis kann das dann so aussehen: Wer die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus) erreicht hat und schon die volle Rente bezieht, kann diese durch Rentenbeiträge der Pflegeversicherung aufbessern. Dazu muss aus dem Vollrentenbezug in einen sogenannten Teilrentenbezug gewechselt werden. Dabei verzichtet man auf 1% der Vollrente. 99% der Rente bleiben also erhalten. Dazu muss ein schriftlicher Antrag bei der Rentenversicherung mit einer kurzen Begründung gestellt werden. Im Gegenzug auf den Verzicht von 1%, gibt es Zahlungen durch die Pflegeversicherung auf das Rentenkonto. Dadurch erhöht sich der Rentenbezug im Folgejahr. Die Berechnungen dazu werden immer jeweils zum 1. Juli durchgeführt. Beratungsstellen der Rentenversicherung können genau berechnen, wie nach und nach der Rentenanspruch dadurch wächst.
Wird die Pflege beendet, kann man einfach wieder in die Vollrente wechseln und sich über die höheren Rentenzahlungen freuen. Gleiches gilt auch für Personen, die eine vorgezogene Altersrente in Anspruch genommen haben.
Weitere Informationen gibt es bei der Pflegekasse, dem Rentenversicherer und bei Renten- und Pflegeberatungsstellen.