Von A nach B zu gelangen ist in der heutigen Zeit kein Problem mehr. Viele besitzen ein eigenes Auto und gerade in den Randbezirken ist das eigene Fortbewegungsmittel der einzige Weg, um in die Stadt zu gelangen. Autos sind Zugang zum beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Sie stehen für Unabhängigkeit und Selbstbestimmung und sollten daher für jeden von uns zugänglich sein.
Leider ist das nicht immer umsetzbar. Gerade Menschen mit Handicap können aufgrund ihrer körperlicher Einschränkung oft nicht selbst ein Auto führen. Die Betätigung des Gaspedals, der Bremse oder auch das Lenken durch das Lenkrad stellt viele vor eine große Herausforderung.
Die Fahrschule Fennpfuhl bietet eine Möglichkeit, mobil zu werden. Sie begleiten Menschen mit Handicap auf ihrem Weg zum eigenem Führerschein. Durch neuste Innovationen, wie Linksbedienungen für Gas, Pedalverlängerungen oder Handbedienungen für Gas und Bremse ist es möglich, selbst mit fehlenden Gliedmaßen ein Auto zu lenken.
Wer im konkreten Fall eine Fahrerlaubnis trotz körperlichen Einschränkungen erhält, entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bildet die rechtliche Grundlage, ob und mit welchen Auflagen behinderte Menschen ein Fahrzeug fahren dürfen.
Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis sollte bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Dazu bietet die Fahrschule Fennpfuhl ein Beratungsgespräch mit Sitzprobe in einem der entsprechend ausgerüsteten Fahrzeuge, um gemeinsam festzustellen, welche technischen Hilfsmittel benötigt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung inklusive Fahrprobe durch eine Prüfstelle, wie dem TÜV oder der DEKRA. Der Gutachter stellt mittels dieser Fahrprobe fest, ob mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln im Auto eine sichere Fahrzeugführung gewährleistet ist. Das Gutachten bildet mit dem ärztlichen Gutachten die Grundlage für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die zuständige Führerscheinstelle.
Weitere einzureichende Unterlagen sind:
- Ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt durch beispielsweise einen Reisepass oder den Personalausweis
- Ein Lichtbild neueren Datums
- Eine Sehtestbescheinigung
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
Für die Finanzierung des Führerscheins können je nach Einkommenshöhe bestimmte Zuschüsse beantragt werden. Diese richten sich nach dem monatlichen Netto-Arbeitseinkommen und sind nach § 8 KfzHV (Kraftfahrzeughilfeverordnung) geregelt.
In Deutschland sind unterschiedliche Kostenträger für die Vergabe von Kraftfahrzeughilfen verantwortlich. Als Träger sind die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Kriegsopferfürsorge, die Bundesagentur für Arbeit, sowie die Träger der begleitenden Hilfen im Arbeits- und Berufsleben denkbar. Bei Eingang des Antrages ist der Kostenträger dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob der Antrag in seine Zuständigkeit fällt. Ist dies nicht der Fall, so ist er verpflichtet, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten. So ist gewährleistet, dass der Antrag die richtige Stelle erreicht.
Nach nur drei Wochen sollte man in der Regel den Bescheid erhalten, ob einer Kostenübernahme zugestimmt wird.
Mit etwas Übung und Geduld können dann Bus und Bahn gegen die eigenen vier Räder eingetauscht werden, die einen von A nach B chauffieren — und fahren, wann wir wollen und nicht, wenn es der Fahrplan vorschreibt.
Text: P. Steigerwald
Foto: Pixabay.de
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