Keine Sorge, auch dafür gibt es feste Regeln:
Der Urlaub muss grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in dem er entstanden ist, vom Arbeitgeber gewährt und vom Arbeitnehmer genommen werden, so ist es gesetzlich geregelt. Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, kann der Urlaub ausnahmsweise (bis zum 31.03.) des Folgejahres verschoben werden.
In jedem Fall müssen Sie als Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag stellen, um den Urlaub vom aktuellen in das kommende Jahr zu übertragen – und im besten Fall stellen Sie den Antrag bis zum 31.12. des Jahres, aus dem Sie den Urlaub mitnehmen wollen. Um auf Nummer sicher zu gehen, holen Sie die schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers ein!
Die folgenden Angaben sollte Ihr formloser Antrag enthalten:
- Name, Vorname
- Resturlaub aus dem Jahr (zum Beispiel 2017)
- Anzahl Tage
- Datum und Unterschrift
Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag genehmigen, abändern oder ablehnen, letzteres aber nur mit Begründung.
In ganz dringenden Fällen ist auch über den 31.03. hinaus ein Übertrag des Resturlaubs möglich, dafür muss erneut ein Antrag nach dem obigen Muster erstellt werden.
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