Im Koalitionsvertrag ist die Streichung vereinbart. Nun will Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte des Bundes, auch in der Realität mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Politik erreichen. Dafür soll der pauschale Wahlrechtsausschluss gestrichen werden. Schon vor der Europawahl im Mai 2019 soll das geschehen.
Nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz sind nämlich all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist. Darüber hinaus sind auch Menschen ausgeschlossen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Die Streichung des pauschalen Wahlrechtsausschlusses ist schon in einigen Bundesländern wie in Brandenburg erfolgt. Dort war Jürgen Dusel zuvor als Behindertenbeauftragter tätig. Rund 85.000 Menschen hätten nach dem Wegfall des pauschalen Wahlrechtsausschlusses wieder ihr Wahlrecht in unserer Demokratie zurück.
Zusätzlich will Jürgen Dusel Menschen mit Behinderung auch stärker motivieren, sich selbst in der Politik zu engagieren und zum Beispiel für den Landtag oder den Bundestag zu kandidieren.
Text: F. Müller
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