Endlich ist es soweit! Die EU-Länder haben sich auf neue Regeln zum Schutz vor Sozial- und Lohndumping geeinigt. Wir von proroba haben schon immer nach Tarif bezahlt und fühlten uns damit ziemlich allein. In Zukunft ist das nicht mehr so, weil entsandte Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern genauso bezahlt werden müssen wie einheimische Kollegen.
In der Nacht zum Dienstag billigten die zuständigen Sozialminister die Reform der Entsenderichtlinie. Die Verhandlungen dazu hatten unter dem Motto ‘Mehr Schutz und weniger Betrug‘ gestanden. Das Sozialdumping wird nun dadurch ausgebremst, dass entsandte Mitarbeiter zukünftig nach dem für Einheimische geltenden Lohn- und Entgeltregeln vergütet werden müssen. Außerdem wird die Entsendung erstmals EU-weit auf maximal zwölf Monate befristet. In Ausnahmefällen können auch bis zu 18 Monate angesetzt werden.
Die bisherige Entsenderichtlinie sah zwar den Mindestlohn des Landes vor, jedoch fehlten meist übliche Gehaltsbestandteile wie Zulagen. Das Ergebnis war, dass fast 50 Prozent der entsandten Arbeitnehmer in der Regel nur halb so viel verdienten wie einheimische Beschäftigte.
proroba hat sich nie am Weg des Lohndumpings beteiligt und freut sich, dass andere Unternehmen nun nachziehen müssen.
Nach welchen Tarif wird den bei Proroba gezahlt ?
Vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Die persönlichen Assistenten, die unsere schwerbehinderten Mandanten im Alltag unterstützen und begleiten, sind immer in deren Privathaushalten angestellt.
Wir sind beratend bei den Lohnabsprachen dabei. Unsere Kalulationen orientieren sich dabei an den jeweils gültigen Tarifvereinbarungen. Wir setzen uns außerdem immer für eine faire Bezahlung ein.