Pflege
In der Pflegeversicherung werden die Beiträge um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Der Beitragssatz steigt somit von 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose erhöht sich der Beitrag von 2,8 Prozent auf 3,3 Prozent.
Gesundheit
Bisher wurden die Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse von den Versicherten allein bezahlt. Ab Anfang des Jahres werden sie wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sinkt um 0,1 Punkte auf 0,9 Prozent des Bruttolohns. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt hingegen unverändert.
Erwerbsminderung
Für neu beginnende Erwerbsminderungsrenten wird die Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze verlängert. Im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate und anschließend bis 2031 schrittweise weiter auf das dann geltende Renteneintrittsalter.
Geringfügig Beschäftigte
Midijobber dürfen ab 1. Januar 2019 zwischen 450 Euro und 1300 Euro verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Bisher war die Höchstgrenze 850 Euro.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Am 1. Januar 2020 steigt er auf 9,35 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt ausnahmslos in allen Branchen.
Bild: pixabay