Beide Anstellungsverhältnisse bieten sich bei geringfügiger Beschäftigung an. Ob dann letztendlich das Haushaltscheckverfahren oder der Minijob gewählt wird, hängt von Anforderungen der Stelle ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Bei proroba findet das Haushaltsscheckverfahren üblicherweise Anwendung, wenn die in der Anstellung geforderten Tätigkeiten nicht über Kochen, Putzen und Einkaufen und leichte pflegerische Tätigkeiten hinausgehen und der zeitliche Rahmen für die geringfügige Beschäftigung spricht. Pauschal werden beim Haushaltsscheckverfahren monatlich 450 Euro ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer bei der Anmeldung die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht angibt. Als Beleg bekommt der Arbeitgeber von uns monatlich eine Aufstellung über die Lohnkosten für seine Mitarbeiter im Haushaltsscheckverfahren. Zusätzlich erhält er halbjährlich einen Halbjahresscheck als Beleg für die an seine Mitarbeiter gegangenen Zahlungen.
Minijobber werden über unser internes Lohnprogramm abgerechnet und erhalten eine monatliche Lohnabrechnung über ihren Arbeitgeber. Mit ihnen wird ein Stundenlohn vereinbart. Der Monatslohn darf monatlich maximal 450€ betragen. Minijobber werden bei der Bundesknappschaft Bahn See angemeldet. Ihre Löhne werden nach den gesetzlichen Bestimmungen pauschal versteuert und sozialversichert. Minijobber sind grundsätzlich rentenversichert, sie können sich aber schriftlich von der Rentenversicherung befreien lassen. Vorteil: ein höheres Bruttoentgelt.
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